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Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung beinhaltet die Behandlung von Arbeits-, Schul-, Kindergarten- und Wegeunfällen.
Die zur berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung zugelassenen Ärzte und Kliniken müssen spezielle Anforderungen der Berufsgenossenschaften bezüglich der vorgegebenen Qualitätsstandards erfüllen.
Über die Art der Unfallfolgen, ihre Behandlung und den Erfolg der Therapie wird Üden Berufsgenossenschaften regelmäßig Bericht erstattet.
Dr. med. D. Kaleth besitzt die Zulassung und damit zur Behandlung von Arbeits-, Schul-, Kindergarten- und Wegeunfällen.
Patienten, die einen solchen Unfall erlitten haben, werden ohne Voranmeldung angenommen. Die erforderliche Berichterstattung an die Berufsgenossenschaften erfolgt online durch Dr. med. D. Kaleth mittels des elektronischen Verfahrens DALE-UV, so dass die entsprechende BG zeitnah von dem Arbeits-Unfall und dem Behandlungsverlauf informiert wird.
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